Lieferung prüfen und Transportschäden melden
Was Sie bei der Zustellung prüfen, wie Sie einen Transportschaden festhalten und wer das Transportrisiko trägt.
Kurzantwort: Prüfen Sie jede Sendung bei der Zustellung, am besten im Beisein des Zustellers. Sichtbare Schäden lassen Sie vor Ihrer Unterschrift auf dem Lieferschein vermerken, halten sie mit Fotos fest und melden sie uns umgehend. Als Privatkunde bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte auch dann erhalten, wenn Sie einen Schaden erst später bemerken.
Bei der Zustellung – so gehen Sie vor
- Vollständigkeit prüfen: Ist alles angekommen, was geliefert werden sollte?
- Auf äußere Schäden achten: beschädigte Verpackung, Dellen, Nässe.
- Schaden vermerken lassen: Lassen Sie jeden sichtbaren Schaden vom Zusteller auf dem Lieferschein vermerken, bevor Sie unterschreiben. Die Annahme offensichtlich stark beschädigter Sendungen können Sie verweigern.
- Fotos machen: Dokumentieren Sie den Schaden an Verpackung und Inhalt.
- Uns informieren: Melden Sie sich möglichst umgehend unter info@bodyfit-shop.at, am besten mit Ihrer Bestellnummer und den Fotos. Wir melden den Schaden beim Versanddienstleister und kümmern uns um die weitere Abwicklung.
Schaden erst später bemerkt?
Melden Sie ihn bitte so bald wie möglich, ebenfalls mit Fotos. Für Privatkunden ist die Prüfung bei der Annahme eine Empfehlung. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben auch ohne sofortige Schadensanzeige vollständig erhalten. Eine zeitnahe Meldung erleichtert uns aber die Klärung mit dem Transportunternehmen erheblich.
Wer das Transportrisiko trägt
Für Privatkunden: Bis die Ware an Sie oder eine von Ihnen benannte empfangsberechtigte Person übergeben ist, tragen wir das Risiko – auch dann, wenn ein Frachtführer zustellt. Beauftragen Sie selbst einen Spediteur, den wir Ihnen nicht vorgeschlagen haben, geht das Risiko bereits mit der Übergabe an diesen auf Sie über. Bei Waren mit Montage geht das Risiko erst mit Abschluss der Montage und Übergabe an Sie über.
Für Unternehmen: Das Risiko geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer bzw. Spediteur auf Sie über, für alle Versandarten. Zusätzlich gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 UGB): Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung. Wird die Anzeige versäumt, gilt die Ware als genehmigt. Bitte prüfen Sie Lieferungen daher sofort nach Erhalt.
Lieferbestätigung
Nach der Zustellung erhalten Sie von uns per E-Mail einen Link zur Lieferbestätigung. Ist Ihre Bestellung gut angekommen, können Sie uns das darüber mitteilen. Danach erhalten Sie eine weitere Nachricht von uns.
Schaden oder Mangel?
Ein Transportschaden ist ein Fall für die Reklamation. Wie Sie eine Reklamation melden und was danach passiert, lesen Sie in den Artikeln „Reklamation melden – so geht's schnell“ und „Was nach Ihrer Reklamation passiert“.
Mehr dazu: bodyfit-shop.at/pages/lieferung-versandkosten
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Fragen? info@bodyfit-shop.at · +43 5356 90990